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advandas · Informationen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Advandas Consulting GmbH. Stand: 08.08.2024.

Auf dieser Seite

  1. Zustandekommen von Verträgen / Preis- und Leistungsverzeichnis
  2. Leistungserbringung
  3. Mitwirkung des Auftraggebers
  4. Vergütung
  5. Vertragsdauer und Kündigung
  6. Rechteeinräumung
  7. Haftung
  8. Vertraulichkeit und Datenschutz
  9. Sonstiges

Die advandas Consulting GmbH analysiert, optimiert, entwickelt und visualisiert Unternehmensprozesse. Sie erbringt zudem Dienstleistungen im Bereich des Datenschutzes.

Für ihre gegenüber Auftraggebern erbrachten Leistungen gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Zustandekommen von Verträgen / Preis- und Leistungsverzeichnis

Die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen der advandas Consulting GmbH ist kostenpflichtig, es sei denn die Parteien treffen schriftlich eine anderslautende Vereinbarung. Zu den Kosten wird regelmäßig eine Honorarvereinbarung getroffen. Erfolgt dies nicht, haben Beratungsleistungen einen Stundensatz von 200,00 €.

Sobald sie prozessprojektbezogen ist, erfolgt die Tätigkeit der advandas Consulting GmbH in zwei Phasen: Im Rahmen einer ersten Planungsphase berät und projektiert die advandas Consulting GmbH eine bestimmte Aufgabenstellung. Die Phase endet mit einer abschließenden Bewertung durch die advandas Consulting GmbH und der Abgabe eines Angebotes für die Durchführung eines Projekts sowie mit dem Vorschlag zu einer weiteren Leistungsvergütung. Kommt hierzu ein Vertragsschluss zustande, beginnt die Projektphase/Umsetzungsphase (ggf. verschiedene Projektphasen).

2. Leistungserbringung

Die advandas Consulting GmbH erbringt ihre Beratungsleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Sie wird sich im Rahmen eines Projekts nach den Anweisungen des Auftraggebers richten. Eine weitergehende Leistungsbeschreibung ist jeweils in den Angeboten zur Projektphase enthalten.

Die advandas Consulting GmbH ist in der Wahl des Leistungsortes und der Leistungszeiten grundsätzlich frei. Sie berücksichtigt dabei die Belange des Auftraggebers, z.B. über Präsenzen und die Erreichbarkeit innerhalb üblicher Geschäftszeiten sowie die stets mögliche Vereinbarung von Terminen.

Die advandas Consulting GmbH darf sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Tätigkeit der advandas Consulting GmbH durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere der advandas Consulting GmbH die dafür erforderlichen Informationen/Daten sowie sonstige Mittel (etwa notwendige Arbeitsmaterialien, Arbeitsplätze und Technik) zur Verfügung stellen sowie den Zugang zu seinen Geschäftsräumen (im Rahmen üblicher Geschäftszeiten) ermöglichen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Darüber hinaus wird er verantwortliche Projektleiter/Mitarbeiter benennen. Angeforderte Unterlagen, Informationen (in digitaler Form) und Arbeitsgelegenheiten (Arbeitsplätze) sollen vom Auftraggeber unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) zur Verfügung gestellt werden, wobei auf die üblichen Abläufe beim Auftraggeber angemessen Rücksicht zu nehmen ist. Ebenfalls unverzüglich erledigt werden sollen erbetene Rücksprachen, die Abhaltung von Meetings, technische Durchläufe und ähnliches.

Fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigt die advandas Consulting GmbH, einen hierdurch entstehenden Mehraufwand analog dem Stundensatz zu Ziff. 1 dieser Bedingungen zu berechnen. Zudem hat der Auftragnehmer die hierdurch entstandenen Verzögerungen hinzunehmen, ohne hieraus eigene Rechte herleiten zu können.

4. Vergütung

Vergütungen für Beratungsleistungen werden – soweit nicht anders vereinbart – unmittelbar nach der Beratung fällig und durch die advandas Consulting GmbH in der Regel monatlich abgerechnet. Zusätzlich zu den vereinbarten Stundensätzen fällt die gesetzliche Umsatzsteuer an.

Wiederkehrende (monatliche) Vergütungen werden zu Beginn des Abrechnungsmonats fällig.

Die advandas Consulting GmbH hat darüber hinaus Anspruch auf Ersatz aller erforderlichen und nachgewiesenen Auslagen, Reise- und Unterbringungskosten. Sie wird hierüber Abrechnung erteilen. Der Abrechnung sind entweder die tatsächlichen Kosten oder allgemein anerkannte Pauschalen zugrunde zu legen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Rechnungen der advandas GmbH innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum auszugleichen.

5. Vertragsdauer und Kündigung

Reine Beratungstätigkeiten der advandas Consulting GmbH können jederzeit und von jeder Vertragspartei ohne die Angabe von Gründen beendet werden, durch die advandas Consulting GmbH jedoch nicht zur Unzeit. In der Projektphase ist eine vorzeitige Kündigung des Vertrages für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Zwar kann der Auftraggeber entscheiden, das Projekt abzubrechen; er bleibt in diesem Falle jedoch zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Die Kündigung in der Projektphase bedarf der Schriftform.

Erfolgt die Beauftragung für eine vereinbarte Vertragslaufzeit, sind die im Vertrag genannten Regelungen maßgeblich.

6. Rechteeinräumung

An sämtlichen durch die Tätigkeit der advandas Consulting GmbH im Rahmen des Vertragsverhältnisses geschaffenen Ergebnissen (Dokumente, Analysen, Projektskizzen, Präsentationen, Entwürfe u.a.) räumt die advandas Consulting GmbH dem Auftraggeber im Zeitpunkt der Übermittlung ein umfassendes Nutzungsrecht für sämtliche Nutzungsarten ein, soweit sie nicht als vertraulich gekennzeichnet sind oder noch Entwurfsstatus haben. An körperlich übergebenen Arbeitsergebnissen erwirbt der Auftraggeber mit Übergabe Eigentum. Bedarf die Einräumung umfassender Nutzungsrechte weiterer, konkretisierender Erklärungen, ist die advandas Consulting GmbH verpflichtet, diese gegenüber dem Auftraggeber abzugeben.

Reine Informationsmaterialien (z.B. zum Datenschutz) sind nur für eine interne Verwendung beim Auftraggeber gedacht. Eine Herausgabe an Dritte oder die Veröffentlichung bedarf einer Abstimmung mit der advandas Consulting GmbH. Dies gilt nicht für die Herausgabe aufgrund behördlicher Aufforderung oder gesetzlicher Verpflichtung.

7. Haftung

Dem Kunden obliegt eigenverantwortlich die unternehmerische Entscheidung, ob er von advandas empfohlene Maßnahmen umsetzt. advandas haftet nicht für einen bestimmten Erfolg dieser Maßnahmen.

Die advandas Consulting GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit, ggf. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalspflicht), ist die Haftung der advandas Consulting GmbH der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit gemäß Absatz 3 wird für jeden einzelnen Schadensfall auf die Deckungssumme der bestehenden Haftpflichtversicherung von advandas begrenzt. Eine weitergehende Haftung der advandas Consulting GmbH für leichte Fahrlässigkeit besteht nicht.

Eine weiter gehende Haftung der advandas Consulting GmbH besteht nicht. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse dieses Abschnitts gelten auch zugunsten der persönlichen Haftung von Mitarbeitern, Vertretern, Organen und Erfüllungsgehilfen der advandas Consulting GmbH.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Vertragsparteien vereinbaren (auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus), Stillschweigen zu bewahren über alle vertraulichen Informationen und Unterlagen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden bzw. übergeben werden. Vertraulich sind insbesondere alle Unterlagen und Information, die als vertraulich gekennzeichnet werden, aber auch solche, die aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind. Zu Letzterem gehören Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how. Sollte die advandas Consulting GmbH bei der Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritte einschalten, wird sie diese entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichten. Auch im Übrigen werden die Vertragsparteien nur solchen Beratern/ Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor vorstehende Geheimhaltungspflichten auferlegt worden sind.

Von der Vertraulichkeit ausgeschlossen sind Umstände, die bereits vor Vertragsschluss bekannt waren oder öffentlich bzw. von dritter Seite bekannt gemacht waren oder werden sowie Umstände, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder aufgrund behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

Die advandas Consulting GmbH ist berechtigt, auch nach Vertragsbeendigung Unterlagen und Aufzeichnungen zu dem Vertragsverhältnis und ihren Leistungen aufzubewahren, um gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu genügen und die eigenen Tätigkeiten intern zu dokumentieren.

Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

9. Sonstiges

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die rechtlich zulässig ist und dem ursprünglich und in wirtschaftlicher Hinsicht Gewollten an nächsten kommt.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Geschäftsbedingungen und den Regelungen eines Angebotes für die Projektphase, haben die Vereinbarungen zur Projektphase Vorrang, sobald das Angebot von dem Auftraggeber angenommen worden ist.

Stand: 08.08.2024

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